Eine Forderung der Landesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege (LAG) NRW in ihrem neuesten Arbeitslosenreport die Thomas Schlickum, Sprecher der Freien Wohlfahrtspflege in Münster teilt.
Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) bezogen Ende 2019 in Münster 1040 geflüchtete Frauen im erwerbsfähigen Alter Hartz-IV-Leistungen, aber nur 146 wurden mit einer arbeitsmarktpolitischen Maß-nahme gefördert. Geflüchtete Frauen sind laut Arbeitslosenreport im Vergleich zu geflüchteten Männern bei der arbeitsmarktpolitischen Förderung deutlich unterrepräsentiert, beträgt der Frauenanteil in entspre-chenden Maßnahmen doch lediglich 25,5 Prozent.
Das ist deutlich weniger, als es dem Anteil der Frauen an den Arbeitslosen in Münster (40,3 Prozent) zufolge sein müsste. "Die BA muss sich offensichtlich stärker anstrengen, um Gleichberechtigung bei der Förderung in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für geflüchtete Frauen herzustellen", fordert Thomas Schlickum, Sprecher der Freien Wohlfahrtspflege in Münster.
Damit sie überhaupt arbeiten oder sich qualifizieren können, brauchen viele geflüchtete Frauen gute Angebote der Kinderbetreuung sowie Bildungs- und Qualifizierungsangebote in Teilzeit. In Münster lebten im Dezember 2019 knapp 773 von insgesamt 1040 geflüchteten Frauen in einer SGB-II-Bedarfsgemeinschaft mit einem oder mehreren Kindern (74,3 Prozent).
Nach Einschätzung der Freien Wohlfahrtspflege ist es wichtig, bei der Arbeitsmarktintegration den Blick nicht nur auf eine Einzelperson zu richten, etwa eine geflüchtete Frau, sondern auch deren soziales Umfeld mit in den Blick zu nehmen, Lebenspartner und die Familie. "Gerade wenn es um Rollenbilder und Geschlechterstereotype geht, lernen Kinder von ihren Eltern. Deshalb ist es wichtig, die zu uns geflüchteten Frauen schon heute auf ihrem Weg zu mehr selbstbestimmter Teilhabe am Arbeitsleben zu unterstützen. Dann lernen das gleich auch die Kinder für ihre eigene Zukunft", sagt Thomas Schlickum.