Aufnahme
Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind in den Heilpädagogischen Hort aufgenommen wird, wenden Sie sich bitte zunächst an den Kommunalen Sozialdienst (KSD) der Stadt Münster:
Kommunaler Sozialdienst der Stadt Münster
Hafenstraße 30
48153 Münster
Telefon: 0251 492-5601
Telefax: 0251 492-7754
E-Mail: kommunaler-sozialdienst@stadt-muenster.de
Hier stellen Sie einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 Abs. 2 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz). Der für Sie zuständige Mitarbeitet spricht mit Ihnen über Ihren Antrag und Ihre familiäre Situation.
Wenn der Mitarbeiter des Kommunalen Sozialdienstes entscheidet, dass für Ihre Familie die Aufnahme Ihres Kindes in den Heilpädagogischen Hort die geeignete Maßnahme ist, wird ein sogenanntes Hilfeplanverfahren eingeleitet. Ihr Kind kann dann in den Heilpädagogischen Hort aufgenommen werden.
Eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Ihr Kind bei uns aufgenommen wird, ist, dass Sie als Eltern dazu bereit sind, aktiv in den Einzel- und Familiengesprächen mitzuarbeiten. Denn gerade durch das Zusammenwirken der Familie und des Heilpädagogischen Hortes haben Sie und Ihr Kind eine gute Chance, Ihre Probleme und Schwierigkeiten auf Dauer zu lösen.
Aus unserer Erfahrung können wir sagen, dass dieser Prozess etwa zwei Jahre dauert.