Berufliche Integration für Menschen mit Migrationshintergrund (BIMIA)
Die Zuweisung erfolgt durch die zuständigen Jobcoaches beim Jobcenter Münster. Möglich ist auch eine Zuweisung aus den Integrationshilfen für arbeitssuchende Menschen mit Migrationsvorgeschichte nach § 16a SGB II.
Die Teilnahme an der Maßnahme ist für 6 Monate vorgesehen, sie kann auf maximal 12 Monate ausgeweitet werden. Je nach individuellem Förderbedarf der Einzelnen ist eine vorzeitige Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung möglich und die Maßnahmedauer verkürzt sich entsprechend. Die Beratungstermine finden 2x in der Woche statt.