Bewohnerbeirat
Dazu zählen zum Beispiel
Der Bewohnerbeirat des Hauses stellt sicher, dass die Wünsche und Interessen der Bewohner bei allen Entscheidungen ausreichende Berücksichtigung finden.Julian Graffe
- Unterkunft
- Betreuung
- Aufenthaltsbedingungen
- Heimordnung
- Verpflegung
- Freizeitgestaltung
- Sicherung einer angemessenen Qualität der Betreuung im Heim.
Die Mitwirkung geschieht durch die Bildung eines Bewohnerbeirates, deren Mitglieder dann die Interessen der Bewohner vertreten.
Der Bewohnerbeirat ist über alle wichtigen Angelegenheiten zu informieren, die das Leben in der Betreuungseinrichtung betreffen. So können die Bewohner mitbestimmen, wenn es um die Grundsätze der Verpflegungsplanung, die Freizeitgestaltung und die Hausordnung in der Einrichtung geht.
Der Bewohnerbeirat wird alle zwei Jahre gewählt.
Wählbar sind
Bewohner
deren Angehörige und sonstige Vertraute
Vertreter der örtlichen Seniorenvertretung
von der zuständigen Heimaufsicht vorgeschlagene Personen.