Kosten und Finanzierung
Kosten und Finanzierung
Die Kosten für den Besuch der Tagespflege und die Nutzung des Fahrdienstes werden über einen Tagessatz abgerechnet, der sich zusammensetzt aus
- Kosten für Pflegeleistungen
- Fahrtkosten
- Investitionskosten (Kostenanteil für Instandhaltung sowie Errichtung der Einrichtung)
- Kosten für Unterkunft
- Kosten für Verpflegung
Die Kosten für die Pflegeleistungen richten sich nach dem Pflegegrad. An diesen Kosten beteiligen sich die Pflegekassen mit folgenden Leistungen:
Grad der Pflegebedürftigkeit |
Leistungen pro Monat (Angaben in Euro) |
Pflegegrad 1 |
125 |
Pflegegrad 2 |
689 |
Pflegegrad 3 |
1298 |
Pflegegrad 4 |
1612 |
Pflegegrad 5 |
1995 |
Ab dem 1. Januar 2015 können die Leistungen der Tagespflege neben der amulanten Pflegesachleistung/dem Pflegefeld in vollem Umfang in Anspruch genommen werden.
Eine Übersicht über unsere aktuellen Preise können Sie hier herunterladen.
Entgelte Tagespflege Papst Johannes Paul Stift (PDF, 25 KB)
Entgelte Tagespflege Altenzentrum am Südpark (PDF, 25 KB)
Entgelte Tagespflege Albachten
Wir beraten Sie gerne über die Finanzierungsmöglichkeiten und helfen Ihnen bei den Formalitäten.