Interessen der Mitarbeitenden vertreten

Die gewählten Mitglieder der Mitarbeitendenvertretung setzen sich für die Interessen der Mitarbeitenden gegenüber den Dienstgebern ein. Sie tragen maßgeblich zur Weiterentwicklung der Dienste und Einrichtungen bei.

Rechte und Pflichten der Mitarbeitervertretung regelt die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO). Diese wird als Rahmenordnung von den deutschen Bischöfen verabschiedet und vom jeweiligen Diözesanbischof mit leichten Anpassungen in seinem Bistum in Kraft gesetzt. Ihre Regelungen sind kirchenrechtlich verbindlich und gelten für alle kirchlichen und caritativen Einrichtungen eines Bistums. Das Betriebsverfassungsgesetz oder die Personalvertretungsgesetze des Bundes und der Länder gelten nicht.

Mindestens einmal im Jahr findet eine Mitarbeiterversammlung aller Mitarbeiter(innen) in der Einrichtung statt .

MAV und Dienstgeber sind aufgrund der religiösen Dimension des kirchlichen Dienstes dazu verpflichtet, vertrauensvoll und partnerschaftlich zusammenzuarbeiten.

MAV und Dienstgeber informieren sich gegenseitig über alle Angelegenheiten der Dienstgemeinschaft .

Die Vorsitzenden der Mitarbeiter:innenvertretungen bei der Caritas Münster

Caritasverband für die Stadt Münster e. V.
Iris-Annabell Maclean

0251 383 481 47
mav.cv@caritas-ms.de

Altenzentrum am Südpark
Simone Lutterbey

0251 7797-7
mav.aas@caritas-ms.de

 

 

Altenzentrum Kardinal-von-Galen-Stift
Miriam Deimel

0251 9626-3
mav.kvg@caritas-ms.de

 

Altenzentrum Papst-Johannes-Paul-Stift
Heike Beerens

0251 986208-0
mav.pjps@caritas-ms.de

 

Altenzentrum St. Lamberti
Fabian Renz

0251 53002-200
mav.st.lamberti@caritas-ms.de

Ambulante Pflege
Michael Siemer


mav.ap@caritas-ms.de

 

 

SKM
Benedikt Stritzke


mav.skm@caritas-ms.de
 

JAZ
Kay Zentgraf


mav.jaz@caritas-ms.de