Hinweisgebersystem

Caritasverband für die Stadt Münster e.V., Caritas-Betriebsführungs- und Trägergesellschaft Münster mbH, Jugendausbildungszentrum (JAZ) gGmbH, Caritas Fortbildungsinstitut Münster GmbH, Gemeinnützige SKM GmbH

Hinweise zum Hinweisgebersystem

Die Caritas Münster nimmt Hinweise der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Unternehmens – auch ehemalige – entgegen, die sich auf Missstände und Verstöße innerhalb unserer Organisation beziehen. Dafür haben wir gemäß den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) diese interne Meldestelle eingerichtet. Die Meldestelle arbeitet vertraulich, unabhängig und gewährleistet Ihnen die Wahrung und den Schutz Ihrer Identität. Sie trägt maßgeblich dazu bei, Verstöße zu identifizieren und abzustellen. Hierzu stehen der Meldestelle eigene, im HinSchG verankerte Untersuchungsrechte zu. Sie sind gegen Repressalien geschützt, wenn Sie diesen Meldekanal für einen Hinweis nutzen. Dieser Schutz ist aber nicht gegeben, wenn von Ihnen vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Information offengelegt wird.

Hinweise zur Meldung

Alle Mitarbeitenden – auch ehemalige - sind berechtigt, Meldungen abzugeben.
 

Die Aufklärung eines Verstoßes erfolgt, wenn Sie Ihre Kontaktdaten angeben. Ihre Identität wird ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung keinen anderen Personen als dem/der Meldestellenbeauftragten und seiner/ihrer Vertretung sowie den ggf. einzubindenden zuständigen Abteilungen und Stellen nur so weit mitgeteilt, wie dies im Einzelfall erforderlich ist.

Ausnahmsweise dürfen Informationen über die Identität einer hinweisgebenden Person oder über sonstige Umstände, die Rückschlüsse auf die Identität dieser Person erlauben, weitergegeben werden, so etwa in Strafverfahren auf Verlangen der Strafverfolgungsbehörden, aufgrund einer Anordnung in einem einer Meldung nachfolgenden Verwaltungsverfahren einschließlich verwaltungsbehördlicher Bußgeldverfahren oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung.

Nur der/die Meldestellenbeauftragte erhält Kenntnis von Ihrer Meldung und begleiten die weiteren wesentlichen Schritte der Aufklärung. Die Informationen Ihrer Meldung werden im Hinblick auf Ihre Identität, der Personen, die Gegenstand Ihrer Meldung sind und der sonstigen in Ihrer Meldung ggf. genannten Personen vertraulich behandelt.

Das Hinweisgebersystem dient der Entgegennahme von Hinweisen auf Verstöße gegen Gesetze, Richtlinien und internen Vorgaben.

Bitte geben Sie nur solche Meldungen ab, von denen Sie sicher sind, dass die mitgeteilten Tatsachen der Wahrheit entsprechen. Voraussetzung für Ihren Schutz ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zu der Annahme hatten, dass die von Ihnen gemeldeten Informationen der Wahrheit entsprechen sowie die Informationen Verstöße betreffen, die vom Hinweisgeberschutzgesetz erfasst werden oder Sie zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zu der Annahme hatten, dass dies der Fall sei.

Nach Eingang Ihrer Meldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Anschließend erhalten Sie innerhalb von drei Monaten eine Rückmeldung durch den/die Meldestellenbeauftragte/n bzw. seine/ihre Vertretung über die geplanten oder bereits ergriffenen Folgemaßnahmen und die Gründe für diese Folgemaßnahmen.

Auf Wunsch kann die Meldung auch im Rahmen einer persönlichen Zusammenkunft mit der/dem Meldestellenbeauftragten erfolgen; ein entsprechender Termin wird Ihnen innerhalb einer angemessenen Zeit ab Anzeige eines solchen Verlangens eingeräumt.

Bitte beachten Sie zudem mit diesem Link unsere Datenschutzhinweise für das Hinweisgeber-System.

Um die eingereichten Sachverhalte möglichst konkret untersuchen und prüfen zu können, ist es hilfreich bei der Meldung von potentiellen Verstößen oder Fehlverhalten, diese möglichst konkret zu formulieren. Eine Orientierung hierfür bieten folgende Fragen:

  • Was ist Ihr Anliegen?
  • Wann ist es passiert?
  • Wo ist es passiert? Welche Bereiche sind beteiligt?
  • Wer ist beteiligt oder betroffen?
  • Einzelheiten zu Ihrem Bericht

 

Meldewege

Meldung per E-mail:

hinweisgeberschutz@caritas-ms.de

Postalische Meldung:

Caritas Münster
Interne Meldestelle (Justiziariat)
Vertraulich!
Josefstraße 2
48151 Münster