Schuldner- und Insolvenzberatung
Kostenfreie und unbürokratische Unterstützung bietet die Schuldner- und Insolvenzberatung.

Zurzeit können wir leider keine neuen Fälle aufnehmen.
P-Konto Bescheinigungen sind weiterhin möglich.
Wie wir helfen
Offene Sprechstunde
Unsere Sprechstunde ist der Zugang zur persönlichen Beratung:
Jeden Mittwoch von 15:00-17:00 Uhr – Josefstr. 2
Die Terminvergabe beginnt bereits um 14:30 Uhr.
Wir können leider nicht unterstützen bei
Kontakt


0251 53009-341
0251 53009-311
schuldnerberatung@caritas-ms.de
Beratungsstelle Mitte
Josefstraße 2
48151 Münster

02501 2764-0
02501 2764-25
schuldnerberatung@caritas-ms.de
Beratungsstelle Süd in Hiltrup
Hohe Geest 1a
48165 Münster

0251 263350
0251 26335-21
schuldnerberatung@caritas-ms.de
Caritas-Beratungsstelle Nord in Kinderhaus
Idenbrockplatz 8
48159 Münster
Schulden
Jeder Mensch kann in finanzielle Not geraten. Wir beraten Sie u.a. zu folgenden Themen:
- Schuldenregulierung
- Pfändungs- und Vollstreckungsschutz
- Haushaltsplan erstellen
- Verlust oder drohender Verlust des Girokontos
- Inkasso
- Kommunikation mit Gläubigern
- Öffentliche Forderungen
- Verjährung
- Information über und Weitervermittlung an andere Fachdienste, geeignete Beratungsstellen oder Unterstützungsangebote
P-Konto Bescheinigung
Mit einer P-Konto Bescheinigung kann der Freibetrag des Pfändungsschutzkontos erhöht werden, also der Betrag, der nicht gepfändet werden kann. Wir können prüfen, ob Sie dazu berechtigt sind und Ihnen diese Bescheinigung ausstellen.
(Allgemeine Informationen zum Pfändungsschutz-Konto lesen Sie in unsere FAQs auf dieser Seite)
Sie können für eine P-Konto Bescheinigung in unsere P-Konto Sprechstunde kommen.
Hinweis: Es werden nur P-Konto Bescheinigungen ausgestellt. Fallfragen/Kurzberatungen sind nicht möglich!
Ort/Zeit
Verbraucherinsolvenz
Wir sind seit Inkrafttreten des Gesetzes als sogenannte „anerkannte Insolvenzberatungsstelle“ registriert und somit berechtigt, über das Verfahren zu informieren und die erforderlichen Schritte zur Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens einzuleiten und Sie im Verfahren zu begleiten.
Für eine Beratung zur Verbraucherinsolvenz nutzen Sie bitte unsere Sprechstunde am Mittwoch 15:00 bis 17:00 Uhr in der Beratungsstelle Mitte, Josefstraße 2.
Miet- und Energieschulden
Die Schuldner- und Insolvenzberatung hilft Ihnen bei Fragen zu Miet- und Energieschulden, wenn diese Teil einer Schuldenregulierung sind.
Ist das nicht der Fall, haben Sie folgende Möglichkeiten:
Wenden Sie sich an die Allgemeine Sozialberatung bei Fragen zu:
- Miet- und Energiekosten
- Ersten Mahnungen von Vermietern oder Energieversorgern
- Sperre oder Ankündigung einer Sperre der Energieversorgung
Wenden Sie sich an den Sozialdienst Wohnungsnotfälle wenn:
- Ihnen der Verlust des Wohnraums droht (Kündigung oder Räumung)
- Sie die Miete nur teilweise oder gar nicht mehr bezahlen können
- Sie in unzumutbaren Verhältnissen leben müssen
- Sie obdachlos sind
Das sollten Sie auf jeden Fall erledigen!
- Zahlen Sie immer zuerst die Miete/Energieabschläge, andere Zahlungsverpflichtungen müssen ggf. warten
- Suchen Sie das persönliche Gespräch mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter/Energieversorgungsunternehmen, um eine Regelung der Miet-/Energieschulden zu vereinbaren
- Holen Sie sich bei diesem schwierigen Problem professionelle Hilfe: Wir können für Sie die erste Anlaufstelle sein und eine Regelung vermitteln
- Wenden Sie sich an das Sozialamt/Jobcenter, wenn Sie befürchten, dass Ihnen die Wohnung fristlos gekündigt wird, oder die Energieversorgung eingestellt wird. Das Sozialamt/Jobcenter kann helfen, wenn Sie Ihre Wohnung verlieren und keine neue Unterkunft in Aussicht ist. Gleiches gilt für den Erhalt oder die Wiederherstellung der Energieversorgung
Weiter Informationen für erste Schritte finden Sie hier: Fünf Tipps bei Mietschulden
Selbständigkeit
Beraten dürfen wir nur:
- ehemals Selbständige,
- mit max. 19 Gläubigern,
- ohne offene Forderungen aus Arbeitsverhältnissen (Lohn/Gehalt, Lohnsteuer, Arbeitnehmeranteile von Sozialversicherungsbeiträgen).
Andernfalls können sich Selbstständige und ehemals Selbstständige für die Beratung und Insolvenzantragsstellung z.B. an einen insolvenzerfahrenen Rechtsanwalt oder eine gewerbliche Schuldnerberatung wenden.
Immobilienbesitz
Wenn Sie eine Immobilie besitzen, dürfen wir Ihren Fall leider nicht aufnehmen. Weitere Informationen zu (kostenpflichtigen) Beratungsmöglichkeiten erhalten Sie hier: https://www.bauschuldnerberatung.de/
Wohnort nicht in Münster
Voraussetzung für die Aufnahme zur Schuldnerberatung ist, dass Ihre Meldeadresse im Gebiet der Stadt Münster liegt. Bitte informieren Sie sich in Ihrem Kreis oder Ihrer Stadt, wer dort eine Schuldner- und Insolvenzberatung anbietet.
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Dokumente Erstgespräch
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Weitere Informationen
Weitere Informationen, Musterbriefe, Berechnungen wie Pfändungs- und Unterhaltstabelle finden Sie unter www.meine-schulden.de
Häufig gestellte Fragen
Wir werden gefördert durch:


