Jugendhilfe im Strafverfahren

 

Das Angebot der Jugendhilfe im Strafverfahren reicht von der Beratung vor dem Prozess über die Teilnahme an der Gerichtsverhandlungen bis hin zur Nachbetreuung nach dem Urteil.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren

  • berät Jugendliche, junge Erwachsene und ihre Familien, 
  • nimmt an den Gerichtsverhandlungen teil, 
  • macht einen Vorschlag für ein mögliches Urteil und 
  • übt die Nachbetreuung aus. 
  • bringt unter anderem sozialpädagogische Gesichtspunkte in Strafverfahren vor den Jugendgerichten zur Geltung, indem sie schriftlich und/oder mündlich über die Beschuldigten berichtet.

 

Außerdem prüft sie auch, ob Leistungen der Jugendhilfe eingeleitet werden sollten und ob es Alternativen zu einem förmlichen Strafverfahren gibt (Diversion). Sie nimmt Einfluss auf den weiteren Gang des Verfahrens und organisiert und überwacht gerichtlich angeordnete pädagogische Maßnahmen.

 

Kontakt und Ansprechpartner:innen

Caritasverband für die Stadt Münster e. V.
Manfred-von-Richthofen-Str. 3
48145 Münster