Vormundschaften und Pflegschaften

 

Eine Vormundschaft oder Pflegschaft wird eingerichtet, wenn Eltern nicht für ihre Kinder sorgen können. Dies geschieht für Minderjährige durch das Amtsgericht in enger Abstimmung mit dem Zentralen Fachdienst des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster.

Häufig gestellte Fragen:

Kontakt und Ansprechpartner:innen

Caritasverband für die Stadt Münster e. V.
Josefstraße 2
48151 Münster