Eine Vormundschaft umfasst alle Bereiche der so genannten elterlichen Sorge. Es gibt aber auch Lebenssituationen, in denen Eltern nur für bestimmte Bereiche Unterstützung brauchen. Die Mitarbeitenden der Caritas werden dann in Teilbereichen im Rahmen einer Pflegschaft tätig, zum Beispiel in den Bereichen
- Personensorgerecht: alle Bereiche der elterlichen Sorge außer der Bestimmung über das Vermögen des Kindes
- Vermögenspflege: alle Angelegenheiten, die das Vermögen des Kindes betreffen
- Gesundheitsfürsorge: das Recht, Operationen und Impfungen zu genehmigen, medizinische Hilfsmittel zu beantragen und dafür zu sorgen, dass notwendige Untersuchungen durchgeführt werden
- Aufenthaltsbestimmungsrecht: die Entscheidung, wo das Kind lebt und ob es zum Beispiel an Ferienreisen teilnehmen darf
- Jugendhilfeangelegenheiten: das Recht, Hilfen zur Erziehung für das Kind beim Jugendamt zu beantragen