Vormundschaften und Pflegschaften
Eine Vormundschaft oder Pflegschaft wird eingerichtet, wenn Eltern nicht für ihre Kinder sorgen können. Dies geschieht für Minderjährige durch das Amtsgericht in enger Abstimmung mit dem Zentralen Fachdienst des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster.
Kontakt und Ansprechpartner:innen
Caritasverband für die Stadt Münster e. V.
Josefstraße 2
48151 Münster
Heike Mols
Angelika Nonte
Guido Holtkamp