Wir stehen zur Seite – rechtliche Betreuung
Wenn sich Menschen wegen Krankheit, Alter oder Behinderung nicht mehr selbst helfen können, unterstützt sie ein:e rechtliche:r Betreuer:in. Sie kommt nur zum Einsatz, wenn keine anderen Hilfen möglich sind. Die Betreuung soll dem Wohl des Betreuten dienen.
Das zuständige Gericht richtet die Rechtliche Betreuung auf Antrag ein. Es legt einen befristeten Zeitraum dafür fest und bestimmt die zu übernehmenden Aufgabenkreise. Nur für diese sind die vom Amtsgericht bestellten Betreuer:innen zuständig.
Gute Zusammenarbeit: Mit und für die Betreuten
An vorderster Stelle stehen für uns als Vereinsbetreuer:innen der persönliche Kontakt und die Würde unserer Klient:innen. Wir haben deren individuelle Situation im Blick und streben an, Eigen- und Selbstständigkeit zu fördern.
Ansprechpartnerinnen für Ehrenamtliche
Hauptamtliche Betreuer:innen
Interesse sich im Betreuungsverein ehrenamtlich zu engagieren?
Wir freuen uns auf ihre Nachricht!
Häufig gestellte Fragen
Wir werden gefördert durch:




