Psychosoziale Prozessbegleitung
Begleitung und Beratung für Betroffene von Gewalt- und Sexualstraftaten
- Du hast eine Straftat erlebt und weißt nicht weiter?
- Du wünschst dir Unterstützung, Beratung und jemanden an deiner Seite?
- Dir steht eine Zeug:innenaussage bei Gericht bevor und du möchtest die psychosoziale Prozessbegleitung in Anspruch nehmen?
Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besonders intensive Form der Begleitung vor, während und nach der Hauptverhandlung bei Gericht. Sie hilft in der herausfordernden Zeit dabei, Abläufe besser zu verstehen, Sicherheit zu gewinnen und Belastungen während des Verfahrens möglichst zu reduzieren. Im Mittelpunkt stehen Orientierung, Entlastung und eine verlässliche Begleitung — für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und schutzbedürftige Menschen.
Ablauf der Prozessbegleitung
1. Erstkontakt
Nach der Kontaktaufnahme wird besprochen, worum es geht, welche Bedarfe vorhanden sind und welche Unterstützung gewünscht wird. Der Anspruch für eine potenzielle Beiordnung einer psychosozialen Prozessbegleitung wird geklärt. Bei der Antragstellung wird unterstützt.
2. Vorbereitung
Es wird besprochen, was bei einer Anzeige, einer Vernehmung oder einem Gerichtstermin passieren kann. Offene Fragen können vorab geklärt werden. Zudem kann über emotionale und psychische Belastungen gesprochen werden und Bewältigungsstrategien im Umgang mit dem weiteren Verfahren erarbeitet werden.
3. Begleitung im Verfahren
Begleitung zu Terminen mit Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht. Begleitung zu Vernehmungen und zur Zeug:innenaussage. Unterstützung, Entlastung und Stabilisierung während der Termine und Wartezeiten.
4. Entlastung und Nachbegleitung
Nach belastenden Terminen kann eine gemeinsame Nachbesprechung helfen, das Erlebte einzuordnen. Bei Bedarf wird an weitere passende Hilfen vermittelt.
Eine Kontaktaufnahme ist telefonisch oder per E-Mail möglich. Auf Wunsch kann zunächst eine erste Orientierung und Beratung erfolgen.
Weitere Informationen
- Das Angebot ist vertraulich, kostenlos und richtet sich an Betroffene sowie auf Wunsch auch an Eltern, Angehörige und andere Bezugspersonen.
- Ein Antrag zur Beiordnung der psychosozialen Prozessbegleitung kann in jedem Stadium eines Strafverfahrens beim zuständigen Gericht gestellt werden. Wenn noch keine Beiordnung über das Gericht erfolgt ist, wird bei der Antragsstellung unterstützt.
- Psychosoziale Prozessbegleitung ersetzt keine Rechtsberatung und keine Psychotherapie. Über Inhalte und Details des Tatgeschehens wird nicht gesprochen. Es besteht Neutralität gegenüber dem Strafverfahren.
- Grundlagen unserer Arbeit sind die gesetzlichen Qualitätsstandards des Bundesverbands Psychosoziale Prozessbegleitung (bpp).
- Die psychosoziale Prozessbegleitung ist im Strafverfahrensrecht verankert, insbesondere im Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbG) und § 406g StPO.
Weitere Informationen hier:
https://www.youtube.com/watch?v=AWquPlZB9-E
https://www.youtube.com/watch?v=v-ykexesAHI&pp=ygUfcHN5Y2hvc296aWFsZSBwcm96ZXNzYmVnbGVpdHVuZw%3D%3D
https://www.justiz.nrw.de/BS/opferschutz/psychosoz_prozessbegl/infos_kinder
https://www.justiz.nrw.de/BS/opferschutz/psychosoz_prozessbegl/infos_erw
