Wir sind für Sie da

Schauen Sie sich gerne einmal um und nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Direktsprechstunden und persönliche Terminvereinbarung – wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Kontakt aufnehmen

Damit Familie wieder gelingt

Zusammen machen wir Sie stark.

Denn wir sind für Sie da. Und das bei vielen unterschiedlichen Fragen und Themen. Unsere Beratung ist kostenfrei, vertraulich und auf Wunsch anonym. Sie entscheiden auf welchem Weg die Beratung erfolgt und was Sie uns erzählen möchten. Und sollten wir mal nicht Ihr richtiger Ansprechpartner sein, leiten wir Sie gerne weiter. Zusammen sind wir stark.

 

Am stärksten sind wir immer zusammen.

Deshalb sind wir für Sie da, wenn Sie Hilfe brauchen, Fragen haben oder Sie Ihre Sorgen von der Seele reden möchten. Wir beraten Sie unabhängig von Ihrer Nationalität, ethnischen Herkunft, Religion, Geschlecht und Ihrer sexuellen Orientierung. Zu uns kommen Eltern, Jugendliche und Kinder mit den unterschiedlichsten Lebensmodellen, ob „klassische“ Familie, Patchworkfamilien, Alleinerziehend, Regenbogenfamilien oder alleinlebende junge Menschen.

Beratungskanäle

Ihr direkter Draht zu uns.

Hier finden Sie unterschiedliche Möglichkeiten, wie Sie mit uns in Kontakt treten und sich von uns beraten lassen können. 

Was heißt eigentlich?

14.10.2021

Unterscheidung von Kindeswohlgefährdung

Misshandlung – Vernachlässigung – sexualisierte Gewalt

Wir werden oft gefragt, wie man sexualisierte Gewalt überhaupt einordnen kann.

Es gibt drei Formen, durch die das Wohl Ihres Kindes gefährdet werden kann, eine davon ist sexualisierte Gewalt. Weil aber teilweise die Formen ineinander spielen, erklären wir Ihnen hier nun alle drei nacheinander.

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14.10.2021

Misshandlung

Formen von Kindeswohlgefährdung

Eine der drei Formen der Kindeswohlgefährdung ist die Misshandlung des Kindes, diese ist unterteilt in die körperliche und in die psychische Ebene.

Auf der Ebene der körperlichen Gewalt gehören alle Formen von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, die zu einer körperlichen Verletzung führen oder führen können. Erwachsene, die Kinder und Jugendliche körperlich misshandeln, nehmen mit Absicht in Kauf, dass ernsthafte körperliche Verletzungen entstehen. Aber auch wenn keine körperlichen Verletzungen oder sichtbare Wunden entstehen, sprechen wir von körperlicher Misshandlung, wenn ein Kind oder ein:e Jugendliche geschlagen, getreten, gebissen, gekniffen, geschüttelt, gewürgt, verbrüht, verbrannt oder unterkühlt wird. Hinzu kommen seelische Schäden für die Kinder und Jugendlichen.

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