Ausbildung in der Pflege
Deine Zukunft beginnt bei der Caritas Münster - Mach den Unterschied!
Du möchtest einen Beruf erlernen, der nicht nur vielseitig und spannend ist, sondern auch einen echten Unterschied im Leben von Menschen macht? Als angehender Pflegefachmann oder angehende Pflegefachfrau hast Du genau diese Möglichkeit! In der Ausbildung wirst Du auf eine verantwortungsvolle und erfüllende Tätigkeit vorbereitet, bei der Du Menschen in den verschiedensten Lebenslagen begleitest und unterstützt.
Bei uns erhältst Du eine fundierte Ausbildung, die Theorie und Praxis perfekt miteinander verbindet. Von der Pflege und Betreuung von Bewohner:innen über die enge Zusammenarbeit mit Ärzt:innen und Therapeut:innen bis hin zur eigenständigen Durchführung von pflegerischen Maßnahmen – hier lernst Du alles, was Du für eine erfolgreiche Karriere in der Pflege brauchst. Dazu besuchst du unsere eigene Caritas Pflegeschule. Unsere Ausbildung ist generalistisch angelegt, das heißt, die Absolvent:innen können später in jedem Bereich arbeiten – von der Kinderkankenpflege bis zur Altenpflege und das in der gesamten Europäischen Union (EU).
Du hast die Wahl zwischen der dreijährigen Ausbildung Pflegefachmann/Pflegefachfrau oder der einjährigen Ausbildung zur Pflegefachassistenz.
Wie läuft die Ausbildung zur Pflegefachfrau / Pflegefachmann genau ab?
Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre. Der theoretische und fachpraktische Unterricht umfasst mindestens 2.100 Stunden, die praktische Ausbildung mindestens 2.500 Stunden.
Inhalte der Ausbildung:
- Die Pflege von Menschen jeden Alters planen, organisieren und durchführen
- Die Dokumentation und Evaluation von Pflegetätigkeiten
- Beobachtung und Beurteilung des Gesundheits- und Pflegezustandes von pflegebedürftigen Personen
- Kommunikation, Beratung und Schulung personen- und situationsgerecht
- Ärztliche (Pflege-)Anordnungen eigenständig durchführen
- Die Qualität der Pflege sicherstellen
- Das eigene Handeln auf der Basis von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen
- Pflege an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen ausrichten
Die Pflegeausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Diese beinhaltet einen praktischen, einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Nach bestandener Prüfung darf man sich „Pflegefachfrau“/ "Pflegefachmann“ (geschützte Berufsbezeichnung) nennen.
Pflegefachfrauen/ Pflegefachmänner sind zum Beispiel in folgenden Einrichtungen beschäftigt:
- Krankenhäusern
- Seniorenzentren
- Ambulante Pflegedienste
- Hospizeinrichtungen
- Rehabilitationseinrichtungen
- Psychiatrische Kliniken
- Pflegestützpunkten und Beratungsstellen
Unsere Ausbildungen
Das erwartet Auszubildende zur Pflegefachfrau und zum Pflegefachmann:
Die Ausbildung geht in der Regel über die Dauer von drei Jahren und startet jeweils zum 1. April und 1. Oktober. Dabei sind die Lerninhalte in Theorie und Praxis unterteilt.
Als Zugangsvoraussetzungen bringst Du mit:
- einen Hauptschulabschluss (Klasse 10) oder
- einen anderen als gleichwertig anerkannten Abschluss, zusammen mit dem Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer oder
- einen erfolgreichen Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung oder
- eine erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelte Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer,
- die gesundheitliche Eignung,
- die für die Ausbildung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache (B2-Zertifikat).
Das erwartet Auszubildende zur Pflegefachassistent/-in:
Die Ausbildung geht in der Regel über die Dauer von einem Jahr und startet am 1. November. Die Lehrinhalte sind in Theorie und Praxis unterteilt.
Als Zugangsvoraussetzungen bringst Du mit:
- einen Hauptschulabschluss oder
- eine gleichwertige Schulbildung oder
- eine abgeschlossene Berufsausbildung
- die gesundheitliche Eignung
- ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
- Sie haben sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Absolvierung der Ausbildung ergibt und
Abweichend von Nummer 1–3 und 5 können Bewerberinnen und Bewerber nach Genehmigung durch die zuständige Behörde zugelassen werden, wenn eine positive Eignungsprognose der Schule vorliegt.