Hauswirtschaftliche Hilfen


Sie benötigen jemanden, der Ihnen im Haushalt zur Hand geht?

Wir putzen, waschen, kochen, bügeln und gehen einkaufen. Wir sind für Sie da, wenn Sie ins Krankenhaus gehen oder von dort nach Hause entlassen werden. Dann packen wir den Koffer für Sie, kümmern uns um Briefkasten, Blumen und die Lebensmittel im Kühlschrank. Wir begleiten zum Arzt oder auch bei Spaziergängen. Selbstverständlich besuchen wir Sie vor einem ersten Vertragsabschluss zu Hause.

 

Wie kann ich hauswirtschaftliche Hilfen beantragen?

Wie beraten Sie gerne dazu. Im Rahmen der Pflegeversicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten:

 

Als Pflegesachleistung: Die Pflegesachleistung umfasst nicht nur die Hilfestellung bei körperbezogenen Pflegemaßnahmen und pflegerischen Betreuungsmaßnahmen, sondern auch die Hilfe bei der Haushaltsführung. Pflegesachleistung bedeutet, dass die Pflege durch professionelle Pflegekräfte, zum Beispiel Mitarbeitende eines ambulanten Pflegediensts, durchgeführt wird. Die erbrachte Leistung rechnet der Pflegedienst direkt mit der Kasse ab. Ein Leistungsanspruch auf Pflegesachleistung besteht für alle Pflegebedürftigen, die den Pflegegraden 2 bis 5 zugeordnet sind.

 

Über den Entlastungsbetrag: Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad haben in der Regel einen Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen (auch „Entlastungsbetrag“ genannt) von monatlich 125 Euro. Dazu zählt auch die Hilfe bei der Haushaltsführung und der hauswirtschaftlichen Versorgung. 

 

Im Rahmen der Verhinderungspflege: Die Verhinderungs- oder Ersatzpflege tritt ein, wenn die Pflegeperson durch Krankheit, Urlaub oder aus anderen Gründen verhindert ist und die häusliche Pflege für diese Zeit nicht gewährleisten kann. Die Kasse übernimmt dann die Kosten einer Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr. Die Leistungen der Verhinderungspflege beziehen sich nicht nur auf reine Pflegetätigkeiten, sondern können auch für regelmäßige Tätigkeiten wie Wohnungsreinigung oder der Zubereitung von Mahlzeiten eingesetzt werden. So können pflegebedürftige Personen eine Haushaltshilfe auch als stundenweise Verhinderungspflege bei der Pflegekasse geltend machen.